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Bei einem längeren Stromausfall hilft auch keine USV. Um diesen Ausfall mehrere Tage überbrücken zu können wird ein Notstromaggregat benötigt.
Hierzu kommen mittlerweile 2 Technologien in Betracht:
Der Generator bietet eine permanente und unabhängige Stromversorgung - so lange das Benzin reicht.
Oft kann aber aus gebäudetechnischen Barrieren oder gesetzlichen Bestimmungen kein Generator integriert werden. Diese wasserstoffbasierte Lösung kann als Dieselgenerator-Ersatz angesehen werden und kommt dort zum Einsatz, wo Generatoren aufgrund Lärm, Abgase, Platzmangel nicht möglich sind.
Die Montage kann im Keller, auf dem Dach oder als Containerversion vor dem Gebäude positioniert werden. Jede Installationsart hat Ihre Besonderheiten. Beispielsweise muß bei einer Kellermontage eine separater Abgasschacht bedacht werden. Bei einer Montage auf dem Dach muß die Traglast und die Dieselzufuhr genau geplant sein.
Die Montage kann innerhalb des Rechenzentrums stattfinden. Die Brennstoffzelle wird bereits im 19 Zoll Schrank geliefert. Derzeit funktioniert diese Lösung nur in Verbindung mit bestimmten APC-USVen. Die Wasserstoffflaschen müssen ausserhalb des Rechenzentrums mit einem einfachen Zugriffschutz gelagert werden.
Es ist darauf zu achten, dass der Generator eine höhere Leistung erzielen kann, als im Rechenzentrum benötigt wird. Das liegt zum einem an dem Anlaufstrom als auch an der Länge der Leitungszuführung in das Rechenzentrum.
Die Brennstoffzelle wird genau auf die Leistungsanforderung der USV abgestimmt. Brennstoffzellen-Systeme sind für den Dauereinsatz vorgesehen. Eine Nachbetankung (weitere Flaschen) kann im laufenden Betrieb erfolgen.
Eine genaue Abstimmung des Generators mit der USV ist maßgeblich für den einwandfreien Betrieb. Eine Fehlkonfiguration bzw. Fehldimensionierung kann schnell zu einem ungewünschten PingPong Spiel zwischen USV und Generator führen.
Die Brennstoffzelle wird genau auf die Leistungsanforderung der USV abgestimmt. Der Anschluss an die USV erfolgt durch speziallisierte Techniker von APC.
Zum Aufstellen eines Generators werden Genehmigungen von den Behörden (Lärmschutz etc.) benötigt. Vorraussetzung ist immer einer Genehmigung des Gebäudeeigentümers. Generatoren können in einer schallgedämmten Ausführung bereit gestellt werden.
Es werden keine Sondergenehmigungen benötigt. Vorraussetzung bei der Flaschenlagerung in Räumen ist
Für Verbrennungsmotoren mittels fossiler Brennstoffe werden keine Fördermittel bereit gestellt.
Seitens des Staates bzw. EU wird diese Technologie stark gefördert. Noch können hierfür Fördergelder beantragt werden.